23. Dezember
Vorausplanung
Nach den Feiertagen ist bei mir der Rückblick auf das vergangene Jahr und die Planung des neuen Jahres dran.
Welche Ereignisse stehen an? Wo liegt mein Fokus (quartalsweise)? Will ich neue Produkte veröffentlichen oder bestehende überarbeiten? Welche Themen sind in welchem Monat wichtig?
Was ändert sich 2023?
Härtefallhilfen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die trotz der Soforthilfe im Dezember und der Strom- und Gaspreisbremse im Einzelfall besonders von den stark gestiegenen Strom- und Gaspreisen betroffen sind, erhalten zusätzliche Unterstützung vom Staat. Dafür sollen die Länder einen Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds erhalten. Die Einzelheiten der Härtefallhilfen werden von den Ländern festgelegt.
Unternehmensnummer
Unternehmen, die Mitglied einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse sind, erhalten vor dem Jahreswechsel eine neue Unternehmensnummer (UNR.S). Zum 1. Januar 2023 löst diese die elfstellige Mitgliedsnummer ab. Die Unternehmen benötigen die Nummer unbedingt, um zum Beispiel Sozialversicherungsdaten zu melden oder Lohnnachweise zu übermitteln.
Genau wie die bisherige Mitgliedsnummer dient die neue UNR.S dazu, Unternehmerinnen und Unternehmer sowie deren Firmen zu identifizieren – zum Beispiel bei Beitragsangelegenheiten oder um Entgeltnachweise zuzuordnen. Ab 2023 sollen die knapp 600 Verwaltungsdienstleistungen digital zur Verfügung stehen.
Die neue Unternehmensnummer besteht aus 15 Ziffern. Die ersten zwölf Zeichen setzen sich aus einer zufälligen Ziffernfolge zusammen und werden für die Unternehmerin oder den Unternehmer – also für eine natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft – vergeben. Die letzten drei Ziffern kennzeichnen immer das zugehörige Unternehmen. Betreibt ein Unternehmer mehrere Unternehmen erfolgt die Zuordnung in numerisch aufsteigender Folge.
Sobald ein Unternehmen die neue Unternehmensnummer erhalten hat, muss es diese an Stelle der bisherigen Mitgliedsnummer nutzen. Unternehmen mit Beschäftigten müssen diese insbesondere in der Lohnabrechnung verwenden.
Steuern
Grundfreibetrag: Beim Einkommensteuertarif steigt der Grundfreibetrag. Er liegt ab dem 1. Januar 2023 bei 10.908 Euro (2022: 10.347 Euro).
Der Spitzensteuersatz steigt 2023 von derzeit 58.597 Euro auf 62.810 Euro. Der “Reichensteuersatz” von 45 %, der derzeit ab einem Jahreseinkommen von 277.826 Euro greift, bleibt unverändert.
Die Freigrenzen für den steuerlichen Solidaritätszuschlag steigen. Sie liegen künftig bei 18.130 Euro (2022: 16.956 Euro) beziehungsweise 36.260 Euro (2022: 33.912 Euro) bei Zusammenveranlagung.
Ausbildungsfreibetrag: Dieser Freibetrag steigt auf 1.200 Euro je Kalenderjahr (derzeit 924 Euro). Der Fiskus gewährt ihn, um den Sonderbedarf eines auswärtig untergebrachten volljährigen Kindes in der Berufsausbildung abzugelten.
Renten und Steuern: Steuerzahlende können ab 1. Januar ihre Rentenbeiträge voll absetzen. Auf Renten fallen künftig in der Auszahlungsphase Steuern an.
Sparer-Pauschbetrag: Der Sparer-Pauschbetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen steigt ab 2023 auf 1.000 Euro (2022: 801 Euro) für Alleinstehende und auf 2.000 Euro für Ehepaare (2022: 1.602 Euro).
Einführung eines neuen „0 %-Steuersatzes“ für Photovoltaik
Erstmals wird in Deutschland durch einen neuen § 12 Abs. 3 UStG ein sog. „0 %-Steuersatz" eingeführt, der für Leistungen im Zusammenhang mit bestimmten (kleineren) Photovoltaikanlagen gilt. Die Neuregelung wird für alle Leistungen anzuwenden sein, die ab dem 1.1.2023 ausgeführt werden.
Hinweis: Ein 0 %-Steuersatz unterscheidet sich von einer Steuerbefreiung einer Leistung dadurch, dass bei dem leistenden Unternehmer zwar keine Umsatzsteuer entsteht, er aber für alle damit im Zusammenhang stehenden Eingangsleistungen den vollen Vorsteuerabzug beanspruchen kann.
Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Abgabe für die Jahressteuererklärung 2022 bis zum 2.10.2023 nötig. Soweit Angehörige steuerberatender Berufe die Erklärungen erstellen, verlängert sich diese Frist grundsätzlich bis Ende Februar des übernächsten Jahres, wegen der Corona-Pandemie ist die Abgabefrist aber bis zum 31.7.2024 verlängert worden.
Kinder
Kindergeld: Das Kindergeld wird zum 1. Januar 2023 für die ersten drei Kinder auf jeweils 250 Euro pro Monat angehoben. Bislang lagen die Sätze für das erste und zweite Kind bei je 219 Euro, für das dritte Kind bei 225 Euro. Das Kindergeld für das vierte Kind bleibt unverändert – es liegt schon jetzt bei 250 Euro.
Kinderfreibetrag: Der Kinderfreibetrag (einschließlich des Freibetrages für den Betreuung-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) erhöht sich ab dem 1. Januar 2023 um 404 Euro auf 8.952 Euro und zum 1. Januar 2024 um weitere 360 Euro auf 9.312 Euro.
Mobilität
Deutschlandticket: Ab dem 1. April 2023 Jahr soll es ein 49-Euro-Monatsticket im Nah- und Regionalverkehr geben. Das neue Ticket ist das Nachfolgemodell des 9-Euro-Tickets aus dem Sommer. Bund und Länder finanzieren das Ticket jeweils zur Hälfte.
Führerschein
Wer noch einen pinkfarbenen oder grauen Führerschein hat und zwischen 1959 und 1964 geboren wurde, braucht spätestens ab 19. Januar 2023 den neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein im EC-Karten-Format.
TÜV-Plakette
Wer eine rosafarbene TÜV-Plakette auf dem Kennzeichen hat, muss im Jahr 2023 zur Hauptuntersuchung (HU).
Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentner*innen
Ab 2023 fällt die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten weg, bei Erwerbsminderungsrenten steigen die Hinzuverdienstgrenzen. Detaillierte Informationen hat die Deutsche Rentenversicherung zusammengefasst.